Beitrags- und Gebührenordnung

01. Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Punkt 8 der Beitrags- und Gebührenordnung.
02. Der Beitrag ist eine Bringeschuld und bis zum 10. eines jeden Monats zu entrichten.
03. Der Beitrag ist dem Vereinskonto, wenn möglich bargeldlos, zuzuführen. Er kann auch direkt und in bar dem Vorstand übergeben werden.
04. Die Höhe der Beiträge wird jährlich von der Jahreshauptversammlung festgelegt.
05. Umlagen werden durch Beschluss der Mitgliederhauptversammlung festgesetzt.
06. In Ausnahmefällen kann, auf schriftlichen Antrag des Vereinsmitgliedes oder des Erziehungsberechtigten eines Vereinsmitgliedes, der Beitrag durch den Vereinsvorstand ermäßigt, gestundet oder erlassen werden.
07. Vereinsmitgliedern, die im Verein einer Tätigkeit nachgehen, können vom Vorstand, auf schriftlichen Antrag hin, von einer Beitragszahlung befreit werden.

08. a)
Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge ist wie folgt festgelegt:
Erwachsenentarif (ab Beginn 19. Lebensjahr) 11,- €
Jugendtarif (ab Beginn 8. und bis zum Ende 18. Lebensjahr) 8,- €
Kindertarif (bis zum Ende 7. Lebensjahr) 6,- €
Passivtarif   6,- €
Familientarif (ab zwei Personen möglich) 16,- €
  Ein Tarifwechsel findet jeweils am 01. Januar des Jahres statt, in dem das entsprechende Alter erreicht wird.

08. b)
Die Höhe eines Jahresbeitrages (Beitrag für 12 Monate –nicht bezogen auf das Kalenderjahr, Zahlung also
ständig möglich) beträgt bei einmaliger Zahlung:
Erwachsenen-Jahrestarif (ab Beginn 19. Lebensjahr) 121,- €
Jugendtarif-Jahrestarif (ab Beginn 8. und bis zum Ende 18. Lebensjahr) 88,- €
Kindertarif-Jahrestarif (bis zum Ende 7. Lebensjahr) 66,- €
Passivtarif-Jahrestarif   66,- €
Familientarif-Jahrestarif (ab zwei Personen möglich) 176,- €
  Nach der Zahlung eines Jahresbeitrages findet ein Tarifwechsel in dem Jahr statt, in dem das entsprechende Alter erreicht wird und schließt sich an den Monat an, bis zu dem bezahlt wurde.

Anmerkung zur Umstellung am 01.09.2006:
Für Mitglieder, die ihren Beitrag über den 01.09.2006 hinaus entrichtet haben, beginnt die Beitragsumstellung mit dem Monat, der sich an den bereits bezahlten Monat anschließt.

09. Beim Eintritt in den Verein wird eine einmalige Gebühr in Höhe eines Monatsbeitrages fällig.
10. Beim Ausscheiden aus dem Verein, aus welchem Grund auch immer, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von zuviel gezahlten Beiträgen bzw. auf Anteile von zuviel gezahlten Beiträgen.
11. Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.11.2001, mit dem 01. Januar 2002 in Kraft.

Anmerkungen:
Das Vereinskonto lautet:
HF Blau-Weiss-Spandau 2000 / Deutsche Bank PGK Berlin / BLZ: 10070024 / Kto-Nr. 6145015

Bitte die Monats-Beiträge mittels Dauerauftrag, zum jeweiligen Monatsanfang, vom Bankkonto auf das Vereinskonto überweisen.